Gender Gap bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Der Reha-Bericht 2023 beleuchtet diverse Aspekte rehabilitativer Leistungen in Deutschland. Neben statistischen Auswertungen und neuen Entwicklungen innerhalb der Branche, verweist er auch auf demographische Werte, die man bei Rehaaufwendungen in Deutschland beobachten kann. Wie viele andere Bereiche des alltäglichen Lebens, gibt der Reha-Bericht 2023 der DRV Bund Aufschluss zum Gender Gap bei rehabilitativen Leistungen.

Insbesondere im Bereich der beruflichen Rehabilitation zeigen die Daten des Reha-Bericht 2023, dass Männer häufiger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Anspruch nehmen als Frauen. Frauen nutzten nur ein Drittel aller Leistungen (33,4%) in 2022 und das obwohl in den letzten Jahren eigentlich ein Aufwärtstrend zu beobachten war. Zwischen 2006 und 2017 konnte ein Anstieg von 4% zugunsten der Frauen beobachtet werden. Der relative Wert aller abgeschlossenen Leistungen entwickelte sich jedoch zurück und pendelte sich 2021 bei knapp 32% ein.

Schaut man sich die Zahlen der beruflichen Rehabilitation an, dann bleiben diese weiterhin zugunsten der Männern verschoben. Im Gegensatz zu Frauen, nehmen doppelt so viele Männer Angebote der DRV zur beruflichen Rehabilitation wahr. 2022 schlossen 80.018 Männer LTA ab, während es bei Frauen nur 40.060 waren. Generell kann man aber seit 2017 einen stetigen Abwärtstrend sowohl bei Männern als auch Frauen beobachten.

Liniendiagramm auf türkisem Hintergrund vergleicht Leistungsbezüge zwischen Männern und Frauen

Trotz der großen Diskrepanz bei den LTA gibt es auch Bereiche, in denen die Verteilung ausgeglichener ist:

Für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen liegt der relative Anteil für Frauen bei 6% und Männern bei 4%, ebenso bei der Berufsvorbereitung. Bei der Eignungsabklärung und Arbeitserprobung liegt der relative Wert für Frauen sogar bei 15%, Männer liegen bei 10%. Für Leistungen an Arbeitgeber liegen die Werte bei 7% bei Frauen und 6% bei Männern. Hier sind zwar die Betriebe und Unternehmen die Begünstigten, jedoch profitieren ja die Arbeitgeber von den Leistungen. Sie befähigen Arbeitgeber dazu, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen eine Eingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

25.04.2024

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