Anschlussheilbehandlung

Wissenswertes zum Thema Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Maßnahme, die Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wahrnehmen. Sie hilft Ihnen dabei, sich in physischer oder psychischer Hinsicht auf Ihren Alltag und Ihr Berufsleben vorzubereiten. Die AHB ist eine Form der rehabilitativen Behandlung, die im Idealfall direkt im Anschluss an die akute Phase einer bereits behandelten Krankheit stattfindet. Ist dies nicht möglich, so ist ein Beginn auch bis zu maximal zwei Wochen danach möglich. Es kann aus medizinischen Gründen oder auch zwingenden tatsächlichen Gründen Ausnahmen geben. Ein Zeitraum von 6 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt sollte dabei aber nicht überschritten werden.

Der zeitliche Rahmen für die Anschlussheilbehandlung liegt bei drei Wochen. Die AHB ist in Absprache mit Ihrem behandelnden ärztlichen Fachpersonal im Bedarfsfall verlängerbar. Die Maßnahme findet in Abhängigkeit von Art und Schwere Ihrer Erkrankung stationär oder teilstationär statt. Eine ambulante Reha ist ebenfalls möglich. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger. Sind Sie erwerbstätig, dann geht es primär um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig. Sind Sie berentet, liegt der Fokus auf einer Wiederherstellung der Alltagsaktivitäten und die Krankenversicherung kommt für die Kosten auf.

Frau wird nach Operation durch eine Pflegefachkraft beim Laufen unterstützt.
© Tyler Olson - stock.adobe.com

Ablauf einer Anschlussheilbehandlung

Der Behandlungsablauf richtet sich nach der Art der Grunderkrankung und ist entsprechend sehr unterschiedlich. Jeder Reha-Aufenthalt beginnt mit dem Erstellen eines Therapieplans, in dem der Ablauf speziell für Ihren Bedarf und Ihr persönliches Rehabilitationsziel zugeschnitten ist.

Zentraler Punkt im Ablauf ist zunächst die ausführliche Aufklärung über Ihre Erkrankung und die damit verbundenen funktionellen Beeinträchtigungen. Sie erlernen Bewältigungsstrategien sowie Mechanismen, die Ihnen im Alltag helfen. Je nach Ausgangslage liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Umgang mit eventuellen beruflichen Problemsituationen.

Anspruchsberechtigte Personen

Die Rentenversicherung definiert in einem Indikationskatalog die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rehabilitation. Der Katalog basiert auf einer Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen, festgelegt hat. Enthalten sind Krankheiten, nach deren Behandlung im Krankenhaus eine AHB besonders sinnvoll ist, darunter vor allem solche mit einer langen Genesungsphase.

Vier sozialmedizinische Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit Sie Anspruch auf eine AHB haben:

  1. Rehabilitationsbedürftigkeit (Beurteilung durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin im Krankenhaus)
  2. Rehabilitationsfähigkeit (in Bezug auf körperliche oder geistige Einschränkungen)
  3. Rehabilitationsprognose (Erfolgsaussichten)
  4. Rehabilitationsziel (Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben)

Beantragung einer AHB

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Antragstellung in der Regel bereits im Krankenhaus durch Ihr dortiges fachärztliches Personal. Sie selbst sind der/die Antragsteller:in, somit agiert der Arzt / die Ärztin in Ihrem Namen und spricht bei Ihrem Kostenträger eine Empfehlung für die Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Einrichtung aus. Da die Behandlung zeitnah nach dem Aufenthalt im Krankenhaus erfolgt, ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen. Der Reha-Träger ist gesetzlich verpflichtet, seine Entscheidung über den Antrag binnen zwei Wochen mitzuteilen.

Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf Ort und Art der Anschlussheilbehandlung festgehalten. Hierzu ist eine Beratung bei Ihrem / Ihrer Krankenhausärzt:in hilfreich, damit Sie die für Ihre Indikation bestmögliche Behandlung in der dazu passenden Einrichtung bekommen.

Bedarf für eine Anschlussheilbehandlung

Sie benötigen eine AHB zur allmählichen Heranführung an die Belastungen von Beruf und Alltag nach einer schweren Erkrankung. Die Anerkennung einer Behandlungsbedürftigkeit für eine Anschlussheilbehandlung ist nur bei bestimmten vorausgehenden Erkrankungen möglich. Hierzu zählen beispielsweise:

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Organisation der Lohnfortzahlung

Sie haben als Arbeitnehmer:in Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in vollem Umfang für den Zeitraum von sechs Wochen. Überschreiten Krankenhausaufenthalt und Anschlussheilbehandlung diese Zeitspanne, steht Ihnen ein Übergangsgeld zu. Der Rentenversicherungsträger zahlt dies für den Zeitraum der medizinischen Rehabilitation auf Antrag. Sie erhalten dabei etwa 75 Prozent des letzten Nettogehaltes. Voraussetzung sind Ihre vorausgehenden Zahlungen der Beiträge zur Rentenversicherung.

Fazit

Wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, steht Ihnen häufig eine Anschlussheilbehandlung zu. Sie ist bei bestimmten festgelegten Indikationen möglich und dient dazu, Sie wieder in Alltag und Beruf zu integrieren. Ihr behandelnder Arzt / Ihre behandelnde Ärztin im Krankenhaus empfiehlt eine solche Maßnahme und ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Ihr Kostenträger informiert Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags über seine Entscheidung.

Zuletzt geändert am: 12.10.2021

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